Strafanzeigen - Es reicht!

Nein zur Kinderimpfung

  • Kinder und Jugendliche (ohne Vorerkrankungen) sind von Corona grundsätzlich nicht betroffen.
  • Die Impfung verhindert keine Ansteckung.
  • Die Impfung verhindert auch keine Weitergabe des Virus.
  • Die Impfung soll lediglich einen schweren Verlauf verhindern.
  • Kinder und Jugendliche (ohne Vorerkrankungen) haben grundsätzlich keinen schweren Verlauf.

Aber: Kinder sind besonders durch Impfschäden gefährdet!

Hier geht es zur Strafanzeige gegen die Kinderimpfung

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Nein zu Masken bei Kindern und jungen Menschen

Es gibt überhaupt keine Veranlassung, Kindern und jungen Menschen eine Mund-Nase-Bedeckung aufzunötigen. Geschieht dies gleichwohl, erfüllt dies bereits den gleichnamigen Tatbestand. Jedoch ist es noch viel gravierender. Denn die Masken schaden der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Kinder (siehe auch audiatur-Bericht und Zusammenfassung oben). Daraus ergeben sich noch viel relevantere Bezüge im deutschen Strafrecht, ohne auf verschiedene Kinderrechtskonventionen zurückgreifen zu müssen und auf Fachleute, die dieses Verhalten in den Kontext der Folter stellen. Es reichen allein im deutschen Strafrecht die eklatant offensichtlichen Körperverletzungsdelikte aus, um Strafverfahren gegen die Handelnden in Gang zu bringen.

Es braucht zur Schädlichkeit der Masken eigentlich überhaupt keine neueren Studien. Bereits 2008 wies das Umweltbundesamt auf die Schädlichkeit hin. Durch das vergrößerte Totraumvolumen kommt es zu einer schädlichen CO2-Rückatmung.

Hier geht es zur Strafanzeige gegen die Maskenpflicht.